Aktuell gilt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021.
Für unsere Räumlichkeiten gilt damit:
- 2G (Geimpft oder Genesen)
- FFP2-Maskenpflicht
Bitte beachten Sie, dass wir keine Ausnahmen machen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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