Aktuell gilt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).
Für unsere Räumlichkeiten gilt damit aktuell:
- 3G (Geimpft, genesen oder getestet; PCR-Test max 48h, Antigen-Schnelltest max. 24h)
- FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen unserer Räumlichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Ausnahmen machen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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